Niedrigwasser:
Bei sehr niedrigem Pegel (ca. 3,70 m) können wir unsere Jollen nicht mehr ins Wasser bringen.
Hochwassermarke 1: 6,20 m
Hochwassermarke 2: 7,50 m
Ab der Hochwassermarke I ist für alle Fahrzeuge (mit Ausnahme der Kleinfahrzeuge, die mit Muskelkraft betrieben werden) Binnenfunk vorgeschrieben.
Ab der Hochwassermarke II ist das Befahren des Rheins und der damit verbundenen Wasserflächen verboten.
Bei sehr hohem Pegel (ab ca. 8,00 m) besteht die Gefahr, dass unser Gelände überflutet wird.